Finanzielle Fördermöglichkeiten

Sie befinden sich hier: Start 9 Finanzielle Förderung

Förderprogramm Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG DIREKT                        

Für eine individuelle Weiterbildung hat das Ministerium für Arbeit und Soziales das Programm „SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT“ initiiert. Gefördert über den Europäischen Sozialfonds können Weiterbildungskosten ab 1000 EURO für Seminare, Kurse, Coaching und Weiterbildungsstudiengänge für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose ohne Leistungsbezug bei der Investitionsbank beantragt werden. Lassen Sie sich beraten! Weitere Informationen zu dieser neuen Fördermöglichkeit finden Sie hier.
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt.html

Bildungsgutschein

Zertifizierte Weiterbildungslehrgänge können über die Agentur für Arbeit mittels Bildungsgutschein gefördert werden.

Die Förderung ist jedoch an die Erfüllung bestimmter persönlicher Voraussetzungen gebunden. Ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, können Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler klären. Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Arbeit. Folgen Sie dazu einfach dem nebenstehenden Link.

Bildungsprämie und Prämiengutschein

Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 25.600,00 € (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 51.200,00 €) erhalten einen Prämiengutschein, welcher die Hälfte der anfallenden Weiterbildungskosten bis maximal 500,00 € abdeckt. Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort, z.B. der IHK Magdeburg, individuell geprüft und ausgegeben. Telefonische Informationen zum Prämiengutschein erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline: 0800-2623000. Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet, wenn Sie dem nebenstehenden Link folgen.

“Meister-BAföG” nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz

Das Gesetz zur beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf die Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder Fachwirtfortbildungen, wie beispielsweise dem/r Verkehrsfachwirt/in (IHK). Auch diejenigen, die bereits eine selbst finanzierte Forbildung absolviert haben, können eine Förderung erhalten.

Die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung ist förderungsfähig, wenn sie einen Mindeststundenumfang von 400 Unterrichtsstunden erfüllt. Gefördert werden Voll- und Teilzeitmaßnahmen. Das Amt für Ausbildungsförderung gewährt 30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als nichtzurückzahlbaren Zuschuss sowie auf Grundlage der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein für zwei Jahre zins- und tilgungsfreies Bankdarlehen, welches bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw-Bank) beantragt werden kann.

Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 % auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Existenzgründern, die nach der Fortbildung Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen, werden 33 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Telefonische Informationen zum “Meister-BAföG” erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline: 0800-6223634. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet, wenn Sie dem nebenstehenden Link folgen. Dort finden Sie auch sämtliche nötigen Formulare zum Ausfüllen am PC oder zum Download.

Bildungsurlaub

Gemäß § 1 Abs. 1 Bildungsfreistellungsgesetz haben Arbeitnehmer/innen einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung in anerkannten Bildungseinrichtungen. Mit Wirkung ab 2003 erhielt die BAV die Anerkennung durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Für jedes Land gibt es eigene Bildungsurlaubs-Regelung. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet, wenn Sie dem nebenstehenden Link folgen:      www.bildungsurlaub.info

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben. Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG).     (Quelle: Bundeswehr)Die Mitarbeiter/innen der 20 Regionalteams und der 100 Standortteams stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet, wenn Sie dem nebenstehenden Link folgen.

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG

Mit dem Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG fördert das Land in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und die Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung. Weiterhin werden Qualifizierungsprojekte, die zur bedarfsgerechten und branchenorientierten Fachkräftegewinnung beitragen, unterstützt. (Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt)

Telefonische Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline: 0800-5600757. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet, wenn Sie dem nebenstehenden Link folgen.

Sie suchen einen passenden Kurs?