Beginn der Veranstaltung
1. September 2022
Berufliche Weiterbildung
Ihr Nutzen
Um Ihrer Aufgabe als Abfallbeauftragter oder als verantwortliche Person in Entsorgungsfachbetrieben und in Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen wird auch nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV (mindestens alle drei Jahre), nach § 9 (ehem. § 11) Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV (mindestens alle zwei Jahre) sowie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG gefordert.
Zielgruppe
- Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben beziehungsweise in Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln,
- Betriebsbeauftragte für Abfall,
- Personen, die für die Entsorgung, Lagerung oder die Beförderung von Abfällen verantwortlich sind und bereits Grundkenntnisse haben.
Voraussetzung
Vorlage einer gültigen Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und/oder Fachkunde gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Inhalt
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Abfallwirtschaft international und kommunal
- Andere Rechtsgebiete, die das Abfallrecht beeinflussen
- Betriebliche Haftung, Arbeitsschutz und versicherte Risiken
- Güterkraftverkehr und Gefahrgutrecht
Ihr Abschluss
Anerkannter Fachkundenachweis des Lehrgangsträgers gültig 2 Jahre nach EfbV und 3 Jahre nach AbfAEV
Ihre Termine und Investitionen
Datum | Seminarnr. | Preis in Euro |
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01.09. + 02.09.2022 | EF-03/2022 | 490,00 |
Ihre Bildungsberaterin
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Martina John Ich freue mich auf Ihren Anruf unter: 0391 4046047 oder auf Ihre E-Mail-Nachricht: info@bildungsakademie-verkehr.de |