Beginn der Veranstaltung
1. September 2022


Berufliche Weiterbildung

Ihr Nutzen

Um Ihrer Aufgabe als Abfallbeauftragter oder als verantwortliche Person in Entsorgungsfachbetrieben und in Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen wird auch nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV (mindestens alle drei Jahre), nach § 9 (ehem. § 11) Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV (mindestens alle zwei Jahre) sowie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG gefordert.

Zielgruppe

  • Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben beziehungsweise in Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln,
  • Betriebsbeauftragte für Abfall,
  • Personen, die für die Entsorgung, Lagerung oder die Beförderung von Abfällen verantwortlich sind und bereits Grundkenntnisse haben.

Voraussetzung

Vorlage einer gültigen Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und/oder Fachkunde gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV

Inhalt

  1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  2. Abfallwirtschaft international und kommunal
  3. Andere Rechtsgebiete, die das Abfallrecht beeinflussen
  4. Betriebliche Haftung, Arbeitsschutz und versicherte Risiken
  5. Güterkraftverkehr und Gefahrgutrecht

Ihr Abschluss

Anerkannter Fachkundenachweis des Lehrgangsträgers gültig 2 Jahre nach EfbV und 3 Jahre nach AbfAEV

Ihre Termine und Investitionen

Datum Seminarnr. Preis in Euro
01.09. + 02.09.2022 EF-03/2022 490,00

Ihre Bildungsberaterin

Martina John
Ich freue mich auf Ihren Anruf unter: 0391 4046047
oder auf Ihre E-Mail-Nachricht: info@bildungsakademie-verkehr.de